Absagen und Regelungen
- Veröffentlicht: Mittwoch, 25. März 2020 21:26
Achtung! Aufgepasst!
Liebe Mitglieder,
gemäß der sächsischen Allgemeinverfügung "AllgV-Corona-Ausgangsbeschränkung" vom 22.03.2020 wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Unter den Ausnahmen wird beim Punkt 2.13. der Besuch des Kleingartens wie folgt benannt:
2. Triftige Gründe sind insbesondere:
[...]
2.13. Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen.
[...]
Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Wir empfehlen euch die Mitnahme einer Kopie eures Kleingartenpachtvertrages!
Haltet euch nur in euren eigenen Parzellen auf, lasst eure Kinder nicht mit anderen Kindern außerhalb der eigenen Familie und/oder außerhalb eures Gartens spielen und haltet mindestens 1,5 Meter Abstand auf den Gehwegen zu anderen Kleingärtnern ein.
Weiterführend sind durch die Ausgangsbeschränkung der Arbeitseinsatz am 4. April, die Vorstandsitzung am 6. April und das diesjährige Osterfest am 11. April abgesagt. Die Wasseranstellung wird stattfinden.