Infos für Neuinteressenten
- Veröffentlicht: Sonntag, 13. Januar 2019 22:30
Du hast also Interesse an einem Kleingarten?
Doch was ist zu tun, um an eine Parzelle zu kommen?
Es gibt verschiedene Herangehensweisen, deren eventuelle Möglichkeiten wir dir gerne mit je 3 Punkten vorstellen möchten.
Einen Garten aussuchen
Schritt 1: Wie finde ich freie Gärten?
- Über ein Inserat in der Zeitung. Oder Kleinanzeigen. Oder direkt über unsere Website. Oder Aushänge im Kaufland Wahren. Oder. Oder. Oder.
- Du kennst den Pächter bzw. Gartenbesitzer direkt, kriegst ihn ans Telefon oder bist zufällig bereits vor Ort.
- Über den direkten Vorstand-Kontakt, wenn es in der Parzelle keinen aktuellen Pächter gibt.
Schritt 2: Kontaktaufnahme
- Nimm Kontakt zum Inseraten auf. Ruf ihn an oder schreib eine Mail.
- Sprich den Gartenbesitzer direkt vor Ort an.
- Besorge dir die Kontakt-Infos über den Vorstand (Aushang/Website)
Schritt 3: Besichtigung
- Besuche den Gartenverein, suche die Parzelle auf und schau dir vom Zaun aus ihren Zustand an.
- Mache einen Besichtigungstermin mit dem aktuellen Besitzer aus.
- Melde dich beim Vorstand für einen Besichtigungstermin der Parzelle ohne Pächter.
Schritt 4: Preisvorstellungen
- Informiere dich mit vergleichbaren Inseraten über gängige Preise für eine Kleingarten-Parzelle in der Stadt.
- Frage die umliegenden Gartenbesitzer, was sie glauben, wieviel deine gewünschte Parzelle ihnen wert wäre oder was sie für ihre eigene bezahlt haben.
- Berate dich mit dem Vorstand und handle einen Preis aus (ohne einen Pächter) oder befrage ihn, ob der geforderte Preis des aktuellen Pächters gerechtfertigt ist.
Schritt 5: Offene Fragen klären
- Erstelle dir eine Liste mit Fragen die dich beschäftigen und trage sie dem aktuellen Pächter oder dem Vorstand im Rahmen einer Vorstandsitzung vor.
- Falls verfügbar, kannst du ggf. auch umliegenden Gartenbesitzern freundlich ein paar Fragen stellen.
- Viele Fragen zu verbotenen Pflanzen, was Bautechnisch erlaubt ist und alle sonstigen Regeln, findest du bereits auf der Website bei den Dokumenten & Anträgen als PDF.
Schritt 6: Was befindet sich im Kaufpreis?
- Deckt der Kaufpreis wirklich alles ab? Anbauten, Werkzeuge, elektrische Geräte? Oder sollen Sachen exkludiert werden?
- Wird dir versucht der Grundbesitz bzw. der Boden zu verkaufen? Das ist nicht zulässig, der Grund gehört der Stadt. Du pachtest beim Verein lediglich die Parzelle und was sich darauf befindet.
- Ist nach dem Kaufpreis alles abgegolten? Du darfst mit dem alten Gartenbesitzer bzw. Pächter keinen Mietvertrag abschließen. Mit dem Abschluss der (letzen Raten-)Zahlung gehört die Parzelle dir und jeglicher Anspruch des alten Gartenbesitzers erlischt vollständig.
Schritt 7: Bürokratie
- Damit du die gewünschte Parzelle übernehmen/pachten und Mitglied werden kannst, musst du dich nun bei einer Vorstandsitzung den Vorstandsmitgliedern vorstellen.
- Fülle dazu den Mitgliedschaftsantrag aus. Anschließend entscheiden die Vorstandsmitglieder nach einer Abstimmung, ob du aufgenommen wirst.
- Hast du diese Hürde gemeistert, musst du noch die Datenschutzerklärung des KGV "Alte Mühle" e.V. und die Anträge für den Strom- und Wasseranschluss unterzeichnen, dann erhältst du alle oben genannten Dinge und den Pachtvertrag im Rahmen dieser oder der nächsten Vorstandsitzung zur Unterzeichnung.
Schritt 8: Vertragsart
- Es gibt befristete Verträge für die Nutzung einer Parzelle für die Dauer von 365 Tagen. Danach ist ein weiterer Vertrag notwendig, andernfalls hast du die Parzelle anschließend zu räumen und zu übergeben.
- Unbefristet laufende Pachtverträge sind nach dem befristeten Vertrag möglich.
- Die Vertragsart zum Start festzulegen, liegt alleine beim Vorstand.
Schritt 9: Kaufabwicklung
- Beziehe bestenfalls immer den Vorstand in die Kaufabwicklung mit ein.
- Im Falle von Ratenzahlungen, setze ein Dokument für den Plan der Ratenzahlung auf. Bei Paypal, erstelle Screenshots. Bei Überweisungen; Fotos.
- Bei einer Bargeldübergabe wären Zeugen nicht verkehrt. Lasse dir immer eine Quittung geben.
Schritt 10: Schlüsselübergabe
- Mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sollten dir die ersten Schlüssel übergeben werden.
- Gab es vorher keinen Pächter, hat der Vorstand die Schlüssel zu allen Anbauten auf der Parzelle.
- Stelle sicher, dass du wirklich alle Schlüssel und Ersatzschlüssel vom alten Pächter erhalten hast. Anschließend wäre es ratsam, die alten Schlösser auszutauschen.
Schritt 11: Los geht's!
- Lege dir eine "ZuTun"-Liste an und notiere, was du alles machen möchtest. Dann solltest du priorisieren. Und schon kannst du loslegen.
- Willkommen im Verein.
- Und viel Spaß in deinem Garten.
Der neue Garten und die Regeln
Schritt 12: Pflichten lernen
- Wie so üblich in Deutschland, hat jeder Gärtner Rechte, aber vorallem auch viele Pflichten, die über Regeln definiert werden.
- Jeder Neupächter ist daher verpflichtet, sich die bestehenden Regelwerke durchzulesen und anzuwenden. Das ist vorallem die Satzung des KGV "Alte Mühle" e.V., die Satzung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e. V. sowie weiterführend die Satzungen des Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. und am Ende das Bundeskleingartengesetz. Die ersten zwei wichtigsten genannten Satzungen findet ihr im Downloadbereich bei Formulare & Anträge.
- Regelverstöße werden geahndet. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Schritt 13: Allgemeine Kosten
- Die jährlich zu zahlende Pacht ist abhängig von den Quadratmetern deines Gartens und lag Ende 2023 bei durchschnittlich 100-200€.
- Plus dein Verbrauch an Wasser und Strom sowie deren Grundpreise und Rücklagen und natürlich der Mitgliedsbeitrag.
- In welchem Zustand ist dein Garten und was möchtest du ändern in Hinsicht auf Umbauten, Erweiterungen oder Anpflanzungen? Müssen alte Bauten entfernt werden? Oder Geräte angeschafft? Riesige Bäume oder Betonfundamente entfernt werden? Ist der Zaun zum Nachbarn kaputt? Pools, Planen, Holzpaneele, Dünger, Blumen, Obstgehölz, Pumpen, Werkzeuge, Stühle, Liegen, Decken, Kühlschrank und so vieles mehr... das geht ins Geld; wie alle Hobbys.
Schritt 14: Häufigste Fehler, die ich vermeiden sollte?
- Den Garten und den Weg vor dem Garten sich selbst überlassen, was zur Verwilderung führt.
- Nicht oder verspätet die Pächterrechnung zu begleichen.
- Nicht zur Wasseranstellung, Wasserabstellung oder Jahreshauptversammlung anwesend zu sein.
- Aushänge/Satzungen/Regelungen nicht zu lesen oder nicht zu kennen.
- Vergessen sich zu den Arbeitseinsätzen anzumelden oder keine Pflichtstunden bzw. Arbeitseinsätze zu leisten.
- Bäume/Sträucher/Stauden anzupflanzen, die nicht genehmigt sind, weil sie einer Sperre im Kleingartengesetz unterliegen.
- Überlassen des Gartens an Dritte ohne offiziellen Pächterwechsel.
- Unbekannt zu verziehen oder die Telefonnummer zu wechseln ohne den Vorstand zu informieren.
- Der Umwelt schaden durch unsachgemäße Benutzung des Gartens und Einbringung oder Verbrennung umweltschädlicher Materialien.
- Illegale Müll- oder Grünschnittentsorgung auf dem Gelände des Vereins oder im näheren Umland.
- Krach während der Saison innerhalb der Ruhezeiten zu machen.
- Verunglimpfung von Vorstandmitgliedern, jede Form von Hetze, Rassismus oder Revolten unter den Mitgliedern anzuzetteln.
- Einbruch und Diebstahl in anderen Gärten oder Vereinsgebäuden.
Schritt 15: Fragen an den Vorstand
- Dazu gibt es die monatliche Vorstandsitzung, um Themen die dich beschäftigen, anzusprechen.
- Eine Alternative wäre die eMail oder das Telefon. Bedenke, dass der Vorstand dieses Amt ehrenamtlich ausübt und es aufgrund von akutem Privat- und Arbeitsleben zu Verzögerungen bei darüber geäußerten Anliegen und Fragen kommen kann.
- Direkt im Gartenverein bei Sichtung über den Vorstand herfallen und Stundenlang von Allem abhalten. So natürlich nicht! Der Vorstand ist am Ende auch nur ein Gärtner, der Ruhe und Frieden genießen und Spaß an seinem Garten zu haben wünscht. Bitte nutze vorrangig die Vorstandsitzung.
Schritt 16: Reguläre Abgabe des Gartens
- Ich habe keine Lust mehr und will den Garten ruckzuck an Max Mustermann verkaufen. Kein Papierkram. Geld her, bitte hier die Schlüssel. Danke. So geht es natürlich nicht!
- Es muss eine ordentliche Kündigung bis zum 3. August des aktuellen Gartenjahres gegenüber dem vertretungsberechtigten Vorstand erfolgen, außerdem muss der Pächter dem Verein gegenüber schuldenfrei sein. Dann wird ein Schätzer bestellt, anschließend kommt der Garten in das Vergabeverfahren. Der Verein vergibt die Gärten, nicht der Vorpächter. (Das berührt aber nicht den Besitz an der Laube.)
- Oder du stellst selbst einen Nachpächter, dann kannst du den Preis selbst bestimmen. Ob dein Nachpächter angenommen wird, entscheidet wieder der Verein. Dann beginnt wieder alles bei Schritt 1, nur diesmal für den Nachpächter.
Schritt 17: Kündigung
- Nachdem du den Vorstand darüber informiert hast, kündigst du korrekt alle Verträge zu Wasser, Strom, Pacht und die Mitgliedschaft und übergibst die Schlüssel dem Vorstand.
- Alternativ kannst du einen Nachpächter für die Parzelle finden und so alles an den Nachpächter, wie oben beschrieben, übergeben.
- Die unschöne Variante ist, dass der Vorstand dir fristlos kündigt (z.B. aufgrund von starken Verfehlungen) und du umgehend, zum Datum X, alles übergeben haben musst. Oder dass dir ordentlich zum Jahresende gekündigt wird (z.B. aufgrund von einer Verwilderung bzw. Nicht-Bewirtschaftung) und du in beiden Fällen jegliche Nutzungsrechte an der Parzelle und seinen noch darauf befindlichen Gütern verlierst.