Resümee Hauptversammlung

  • Veröffentlicht: Dienstag, 26. November 2019 17:11
Aktuelle Nachrichten

Aktuelle Nachrichten

Vielen Dank an die 43 Gartenfreunde, die der Einladung zur Jahreshauptversammlung gefolgt sind und ihrer Stimme Ausdruck verliehen haben.

In dessen Zuge sind folgende Themen besprochen worden:

  • Die neuen Termine zu den Arbeitseinsätzen findet ihr hier: Arbeitseinsätze
  • Die neuen Termine zu den Festlichkeiten findet ihr hier: Festlichkeiten
  • Die neuen Termine zu den Vorstandsitzungen findet ihr hier: Vorstandsitzungen
  • Die Termine zur Wasseranstellung lauten:
    • 03.04.2020, Gärten 01-40 ab 15 Uhr
    • 04.04.2020, Gärten 41-106 ab 10 Uhr
  • Die Wasserabstellung findet am 17.10.2020 ab 10 Uhr statt.
  • Über den Link kgv-alte-muehle.de/formulare sind nun ohne Umwege alle Formulare und Anträge aufrufbar.
  • Der Verschnitt der Bäume hinsichtlich ihrer Höhe ist im gesamten KGV in diesem Jahr gut ausgefallen.
    • In 11 Parzellen sind weiterhin Koniferen vorhanden.
    • Es dürfen keine neuen Park- oder Nadelbäume gepflanzt werden.
  • Die Anbaufläche von 33% der Parzellenfläche ist weiterhin einzuhalten.
    • In 10 Parzellen ist eine unzureichende Anbaufläche vorhanden.
  • Es ist weiterhin zu beachten, dass Anbauten nicht einfach umgesetzt werden dürfen, sondern eines Antrages und einer Genehmigung durch den Vorstand bedürfen.

 

  • Die letzte, durch den Stadtverband angekündigte Kontrollbegehung fand am 21. Juli 2019 statt.
    • Ab 2020 wird die Stadt Leipzig selbst Kontrollbegehungen nach Regeleinhaltungen, Verstößen und die Feststellung auf Gemeinnützigkeit des Gartenvereins ohne eine Ankündigung vornehmen!
    • Jeder festgestellte Verstoß durch Pächter schadet somit insgesamt dem ganzen Verein und kann im schlimmsten Fall zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.
  • Es gilt weiterhin, dass Parzellen mit einem Zweitgebäude diese vor einem Pächterwechsel auf eigene Kosten vollständig zurückbauen müssen.
    • Nach momentanem Stand weisen 38 Parzellen ein Zweitgebäude auf.
    • Der Neubau von Zweitgebäuden ist generell nicht mehr gestattet.
  • Containerboxen von einem Meter Höhe, um etwa Werkzeuge zu lagern, sind gestattet.
    • Es ist nicht gestattet, mehrere Containerboxen übereinander zu stapeln.
  • Während 2017 noch starke Mängel im KGV herrschten, sah es 2018 schon besser aus und 2019 sind laut Stadtverband schon 80% okay.
    • Bemängelt wurden (ausgenommen die Gärten 01-40) die teilweise überaus ungepflegten vollflächig bewachsenen Gartenwege, siehe Abbildung rechts.
    • Dort wo die Gartenwege gepflegt sind, werden wir ab Dezember 2019 beginnen, neuen Kies aufzuschütten.
  • Die allgemeine Atmosphäre im KGV war 2019 okay.
    • Die Vorstandsmitglieder bitten erneut darum zu beachten, dass ihr Amt ein Ehrenamt darstellt und sie z.B. sonntags auch einmal ihren eigenen Garten genießen möchten.
      • Anliegen können daher auch nicht immer sofort bearbeitet werden, sondern benötigen mitunter Zeit, die es mit der eigenen Familie und Arbeit abzugleichen gilt.
      • Wenn Anrufer nach zweimal Anklingeln direkt wieder auflegen, ist dies nicht einem Gespräch förderlich.
  • Die Ergebnisse der von der Stadt im März durchgeführten Brunnenproben lagen aus und sind mit einem Klick auf diesen Link einsehbar.
    • Fazit: Das Brunnerwasser ist als Gießwasser verwendbar.

 

  • Es ist geplant, künftig die digitalen Stromzählerstände zum Saisonende zu fotografieren und ebenfalls hier auf der Website zur Verfügung zu stellen, dann allerdings in der internen (durch einen Login erreichbare) Galerie.
  • In Sachen Rückbau der Gärten 41-64 gab es keine Fortschritte, was daran lag, dass 2019 kein Pächter seine Parzelle aufgegeben hat.
    • An der Stelle möchten wir nochmal betonen, dass keiner der aktuellen Besitzer zum Rückbau und der Aufgabe der Parzelle gezwungen wird.
    • Auch wenn die Fläche der Gärten 41-64 früher oder später komplett zurückgebaut sein sollte, bleibt der Besitz der Fläche weiterhin in KGV-Hand.
  • Am Weg zur den Gärten 41-64 werden ab 2020 neue Betonborten und Entwässerungsrinnen verbaut, um Staunässe und unkontrollierten Abfluss, sowie Überwuchs und Verwilderung zu verhindern.
  • Hinsichtlich der Gartenbewertungen für 2019 wurde der Unterschied zwischen einem einfachen Hinweisschreiben und einem Abmahnungsschreiben erklärt.
  • Der Vize-Vorstand wünscht sich für 2020 eine bessere Nutzung der Website und des Forums durch euch Mitglieder und eine Teilung eures Wissens mit Anderen.
    • Um das Angebot etwas attraktiver zu gestalten wurden die neue Rubrik "Schon gewusst?" auf der Website und ein freiwilliger Ernte-Report im Forum gestartet.
    • Über Bilder eurer schönen Gärten und wissenswerte Infos von euch würden wir uns freuen.
      • Seit Start der Website und des Forums vor 2 Jahren gab es hierzu keine Einsendungen oder Beiträge von euch.

 

  • 2019 haben von 88 bewirtschafteten Gärten ganze 23 Gärten keine Gemeinschaftsstunden geleistet.
    • Dies wirkt sich somit darauf aus, dass im Laufe der Arbeitseinsätze viele Arbeiten aufgrund von Personenmangels nicht angegangen werden konnten.
    • Daher wird ab 2020 eine Satzungsänderung in Kraft treten, nach denen die nicht-geleistete Arbeitsstunde von 15€ auf 25€ angehoben wird.
      • Dieser Änderung wurde mit 10 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.
    • Um die übriggebliebenen Arbeiten wird sich der Pächter Roland aus Garten 91 kümmern, mit dem wir im Jahre 2019 bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben.
      • Er wird sich weiterführend um die Maschinenpflege, Verschnitt, Zaunreparaturarbeiten und andere Arbeiten kümmern.
  • Eine weitere Satzungsänderung wird es in Bezug auf die Gartenwege geben:
    • Weil viele Pächter in 2019 ihre Kieswege komplett verwildern ließen oder diese nur so akkurat zur gegenüberliegenden Seite oder zum Nachbargrundstück schnitten, dass wie auf einer Autobahn in der Mitte ein Grünstreifen oder ein Rand übrigblieb.
    • Somit gilt fortan generell als Pflicht, wie auf der Abbildung rechts zu erkennen, dass ihr auch ein paar Zentimeter in den Bereich des anderen Weges vorarbeiten müsst.
      • Liegt kein bewirtschaftetes Grundstück gegenüber, ist die gesamte Wegfläche zu bereinigen.
      • Auch auf Wegekreuzen ist von jedem angrenzenden Pächter über die Mitte hinaus zu bereinigen, damit keine Mittelflecken und Mittelstreifen übrigbleiben.
    • Daher werden ab 2020 an zwei Terminen (Anfang und Mitte des Jahres) vom Vorstand die Gehwege kontrolliert.
      • Sind diese stark verwildert, wird ein Fotobeweis gemacht (siehe obige Abbildung).
      • Anschließend wird eine Zahlung von 5€ pro m² dem Besitzer der betreffenden Parzellen zur Reinigung durch den Gartenverein in Rechnung gestellt.

 

  • In den nächsten Wochen werden die Pächterrechnungen samt Strom- und Wasserrechnung versendet.
    • Ratenzahlungen sind ab Januar direkt mit der Kassiererin zu vereinbaren.
    • Sie sind bis spätestens zwei Wochen vor Wasseranstellung zu begleichen.
    • Für säumige Zahler ist ein Folgetermin zur Wasseranstellung zwei Wochen nach dem regulären Termin möglich. Weitere Termine wird es für den Rest der Saison nicht mehr geben.
      • Bei jeglichen noch offenen Posten aus der vorjährigen und/oder aktuellen Rechnung, wird keine Wasseranstellung und/oder eine Stromabschaltung erfolgen.
  • Der Finanzplan war einsehbar und wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
    • Fragen dazu konnten beantwortet werden.
    • Ein Zahlendreher lag im Bericht der Revisionskommission im Bereich verbrauchtes Wasser und Strom vor, welcher Klärungsbedarf benötigte.
  • Pächter, die über 24m² überdachte Fläche aufweisen und dies beim Finanzamt angegeben haben, ihre Rechnung im Zuge der Pächterrechnungen dann aber beim Finanzamt nicht beglichen haben und alle folgenden Mahnungen ignorierten, wird ab 2020 eine andere Handhabe erwarten.
    • Bisher haftete in dem Fall der Vorstand auf privater Ebene, bei dem dann mehrmals im Jahr der Gerichtsvollzieher vor der privaten Haustür stand.
      • Um dies zu verhindern, hat der Vorstand eine Versicherung abgeschlossen, um nicht länger privat haften zu müssen.
      • Außerdem wird genauer darauf geachtet, dass die Pächter diese Rechnungen auch zahlen, andernfalls könnte ihre Mitgliedschaft aufgekündigt werden.

 

  • Nach dem Bericht der Wassergemeinschaft gab es 2019 nur 15% Verluste im Bereich Wasser.
    • Für unser langes Rohrsystem ist das ein gutes Ergebnis.
    • Fälle von Wasserrohrbrüchen muss der Pächter selbst bezahlen.
    • Es muss mehr darauf geachtet werden, dass Wassergruben und Zähler zum Zeitpunkt der An- und Abschaltung gepflegt und ohne Aufwand begehbar sind.
      • Könnt ihr nicht selbst anwesend sein, klärt dies mit umliegenden Pächtern oder Freunden, damit jemand vor Ort ist.
    • Es mussten mehrere Anzeigen durch Verstöße im Bereich Wasser geschrieben werden.
  • Laut Bericht der Elektrogemeinschaft gab es beim Strom nur 61,81 kWh Verlust.
    • Dies bestätigt nach dem Einbau der elektronischen Zähler in 2017, dass in den Jahren zuvor ein massiver Stromklau von einzelnen Mitgliedern begangen wurde.
    • Schaltkästen dürfen weiterhin nicht geöffnet werden, Zuwiderhandlung führt unmittelbar zu Anzeige aller am Strang angeschlossenen Parzellen.
    • Die Schaltkästen werden voraussichtlich ab 2019 ausgebaut.
    • Der Umbau der Hauptstromanlage, welcher nicht 2019 umgesetzt werden konnte, ist weiterhin für 2020 geplant und noch immer vom Finanzplan abgedeckt.
  • Anfang 2020 wird eine neue Schließanlage im gesamten KGV verbaut.
    • Die Schlüssel dafür sind von den jeweiligen Parzellen gesondert zu erwerben.

 

  • Von den Mitgliedern wurden folgende Punkte angebracht:
    • Bitte haltet den Parkplatz sauber und achtet darauf Plastikmüll und Taschentücher nicht arglos wegzuwerfen.
      • Besonders die Kinder neigen hierzu verstärkt.
    • Bitte nutzt den Parkplatz nur zum parken.
      • Lautstarke familiäre Grundsatzdiskussionen und Lebensgeschichten können von umliegenden Pächtern problemlos ungewollt mitgehört werden.

 

  • Das Fazit des Vorstandes für das Jahr 2019 fällt positiv aus.

 

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