Jahreshauptvers. abgesagt

Offizielle Ankündigung

Offizielle Ankündigung

Liebe Gartenfreunde,

aufgrund steigender Inzidenzwerte und eventuell daraus folgenden Maßnahmen kann uns der TSV 1893 Leipzig-Wahren e.V. keine Versammlung von mehr als 6 Personen gleichzeitig gewährleisten.

Somit ist die Jahreshauptsammlung am 14.11.2021 abgesagt!

Die Vorstandsmitglieder werden auch ohne aktive Wahl kommissarisch ihre Tätigkeiten weiter ausüben. Grundlage dafür bildet das im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (in Kraft getreten am 28.03.2020) enthaltene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG).


Darin wird benannt, dass nach § 5 Abs. 1 GesRuaCOVBekG die nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstands eines Vereins oder Verbands auch nach Ablauf ihrer in der Satzung festgelegten Amtszeit bis zu ihrer Abberufung oder bis zur (wirksamen) Bestellung ihres Nachfolgers im Amt bleiben.

Gemäß § 5 Abs. 2a GesRuaCOVBekG besteht keine Verpflichtung, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.
 
Nach § 5 Abs. 3 GesRuaCOVBekG können Beschlüsse der Mitglieder auch ohne Mitgliederversammlung im "Umlaufverfahren" gefasst werden, auch wenn die Satzung dies nicht ausdrücklich vorsieht. Nach § 5 Abs. 3a GesRuaCOVBekG gilt das entsprechend für die Beschlüsse des Vorstands sowie der anderen Organe eines Vereins und Verbands.